ambulanter Pflegedienst

mehr als nur ein Pflegedienst

ambulanter Pflegedienst

Häusliche Pflege hat das Ziel, Menschen mit Einschränkungen den Alltag zu erleichtern. Sie erhalten Unterstützung und Hilfe in den Bereichen medizinischer Behandlung, körperbezogener Pflegemaßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung sowie bei weiteren Aktivitäten des täglichen Lebens. Dabei greifen wir auf langjährige Erfahrung zurück und können die pflegerische Versorgung von Menschen aller Pflegegrade übernehmen.

Grundpflege nach SGB XI

Behandlungspflege nach SGB V

Hilfe bei der Haushaltsführung & Einkäufe

ambulante Betreuung

Beträge

Pflegegeld

Sie als Pflegebedürftige können selbst darüber entscheiden, wie und von wem Sie gepflegt werden möchten.

Bei der Inanspruchnahme von Pflegegeld verlangt die Pflegekasse einen Nachweis über einen Beratungseinsatz von einem zugelassenen Pflegedienst. Gerne übernehmen wir diesen Auftrag und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Pflegegrad 1
monatlich
€ 0,-
Entlastungsbetrag
€ 125,- monatlich
Pflegehilfsmittel
€ 40,- monatlich
Verhinderungspflege
€ 1612,- jährlich
Kurzzeitpflege
€ 1774,- jährlich
Pflegegrad 2
monatlich
€ 332,-
Entlastungsbetrag
€ 125,- monatlich
Pflegehilfsmittel
€ 40,- monatlich
Verhinderungspflege
€ 1612,- jährlich
Kurzzeitpflege
€ 1774,- jährlich
Pflegegrad 3
monatlich
€ 573,-
Entlastungsbetrag
€ 125,- monatlich
Pflegehilfsmittel
€ 40,- monatlich
Verhinderungspflege
€ 1612,- jährlich
Kurzzeitpflege
€ 1774,- jährlich
Pflegegrad 4
monatlich
€ 765,-
Entlastungsbetrag
€ 125,- monatlich
Pflegehilfsmittel
€ 40,- monatlich
Verhinderungspflege
€ 1612,- jährlich
Kurzzeitpflege
€ 1774,- jährlich
Pflegegrad 5
monatlich
€ 947,-
Entlastungsbetrag
€ 125,- monatlich
Pflegehilfsmittel
€ 40,- monatlich
Verhinderungspflege
€ 1612,- jährlich
Kurzzeitpflege
€ 1774,- jährlich

Beträge

Pflegesachleistungen

Die Pflegeversicherung stellt Ihnen einen Betrag in Abhängigkeit zum Pflegegrad zur Verfügung.

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen
    • Hilfe bei der Körperpflege und Toilettengänge, Mobilität und Ernährung sowie pflegefachlicher Anleitung in diesen Bereichen
  • Hilfe bei der Haushaltsführung
    • Hauswirtschaftliche Verrichtungen, Einkäufe und Wäschepflege
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
    • Unterstüzung bei u.a. der Orientierung, der Tagesstrukturierung, der Kommunikation, der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Alltag, Bewältigung psychosozialer Problemlagen, kognitiver Aktivierung

Sie können sich den oben genannten Betrag nicht auszahlen lassen! Wir erstellen Ihnen selbstverständlich einen Kostenvoranschlag, aus dem sie ersehen können, zu welchen Kosten Sie monatliche Leistungen erhalten. Auch als Empfänger von Sachleistungen können Sie zwei mal im Jahr einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.

Pflegegrad 1
monatlich
€ 0,-
Entlastungsbetrag
€ 125,- monatlich
Pflegehilfsmittel
€ 40,- monatlich
Verhinderungspflege
€ 1612,- jährlich
Kurzzeitpflege
€ 1774,- jährlich
Pflegegrad 2
monatlich
€ 761,-
Entlastungsbetrag
€ 125,- monatlich
Pflegehilfsmittel
€ 40,- monatlich
Verhinderungspflege
€ 1612,- jährlich
Kurzzeitpflege
€ 1774,- jährlich
Pflegegrad 3
monatlich
€ 1432,-
Entlastungsbetrag
€ 125,- monatlich
Pflegehilfsmittel
€ 40,- monatlich
Verhinderungspflege
€ 1612,- jährlich
Kurzzeitpflege
€ 1774,- jährlich
Pflegegrad 4
monatlich
€ 1778,-
Entlastungsbetrag
€ 125,- monatlich
Pflegehilfsmittel
€ 40,- monatlich
Verhinderungspflege
€ 1612,- jährlich
Kurzzeitpflege
€ 1774,- jährlich
Pflegegrad 5
monatlich
€ 2200,-
Entlastungsbetrag
€ 125,- monatlich
Pflegehilfsmittel
€ 40,- monatlich
Verhinderungspflege
€ 1612,- jährlich
Kurzzeitpflege
€ 1774,- jährlich

Ihr Weg zu uns

Hier finden Sie unsere Kontaktmöglichkeiten

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